Neubaugebiet »Kastanienweg« | Fördermöglichkeiten

WER FÖRDERT? Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt mit dem Wohnungsbauprogramm
„Wohnen in Orts- und Stadtkern“ generationsübergreifendes Wohnen in Innenstädten.

WER WIRD GEFÖRDERT? Gefördert werden private Investoren und Wohnungsbaugesellschaften.

WAS WIRD GEFÖRDERT? Zuschußempfänger in diesem Programm sind der selbst nutzende Eigentümer (für Wohneigentum) und Kapitalanleger (für Mietwohnungen).

MIT WELCHEM BETRAG WIRD GEFÖRDERT? Die Förderung besteht aus einem einmaligen Zuschuss von max. 250 Euro pro m2 Wohnfläche (begrenzt auf max. 40% der förderfähigen Kosten).
Beispiel: 1 bis 4-Personen-Haushalt max. 130 m2 Wohnfläche = 32.500 Euro

KANN DER ZUSCHUSS MIT ANDEREN FÖRDERMITTELN KOMBINIERT WERDEN? Die gleichzeitige Inanspruchnahme einer Förderung des Bundes, der KfW oder ähnliches ist möglich. Eine gleichzeitige Förderung durch ein anderes Programm des Landes Rheinland-Pfalz ist ausgeschlossen.


WELCHE BEDINGUNGEN MÜSSEN ERFÜLLT WERDEN?

GEFÖRDERTE WOHNFLÄCHE Die geförderte Wohnfläche ist bei einem bis zu 4-Personen-Haushalt auf 130 m2 begrenzt. Für jedes weitere Haushaltsmitglied wird eine Mehrfläche von 15 m2 zugebilligt.

ANTRAGSTELLUNG Der Antrag auf Förderung muss vor jeder bindenden Verpflichtung (Bsp. Kauf-/Darlehensvertrag) und vor Baubeginn gestellt werden

BARRIEREFREIES WOHNEN Bei Planung und Ausführung des Bauobjektes sind die DIN 18025 Teil 2 („barrierefreie Wohnungen“) zu beachten.
Beispiele: - stufenlose Erreichbarkeit des Bauobjektes
- ausreichende Bewegungs- und Türbreiten
- Möglichkeit zum Einbau eines Treppenliftes

EINKOMMENSGRENZE Bei selbst genutzen Wohneigentum dürfen die Einkommensgrenzen nach § 9 Abs. 2 Wohnraumförderungsgesetz um nicht mehr als 60% übersteigen (siehe Anlage „Übersicht Einkommensgrenzen“). Beispiel: 2 Erwachsene / 2 Kinder Einkommensgrenze 43.520 Euro.

HOCHGERECHNETES EINKOMMEN 63.091 EURO Weiterhin ist für die Dauer von 10 Jahren das Wohneigentum an den geförderten Eigentümer gebunden.

MIETOBERGRENZEN FÜR VERMIETETE OBJEKTE Für Kapitalanleger von vermietetem Wohneigentum gelten für die Dauer von 10 Jahren bestimmte Mietobergrenzen.

WIE BEANTRAGE ICH DIE FÖRDERUNG? Der Antrag wird beim Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz gestellt. Auf der Internetseite www.fm.rlp.de sind Antragsvordrucke bereitgestellt.

WEITERE AUSKÜNFTE erteilt das Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz.
Herr Peter Bentz Tel. (06131) 16 43 36 oder www.fm.rlp.de .