Mein Mietalltag

Wie melde ich einen technischen Defekt?

Bitte wenden Sie sich entweder an den zuständigen Hausmeister (Aushang im Haus beachten) oder an die technischen Sachbearbeiter der GEWOBAU:

Jessica Riggio-Feistel
Techn. Sachbearbeiterin
0671 84184-23
j.riggio-feistel@gewobau.net

Jutta Staudt
Techn. Sachbearbeiterin
0671 84184-22
j.staudt@gewobau.net

Damit Ihre Meldung schnell bearbeitet werden kann, geben Sie bitte folgende Informationen an:

  • Anschrift und vollständige Kontaktdaten
  • Art des Defekts (Was ist defekt?)
  • Ort des Defekts (In welchem Raum?)
  • Entstehung des Schadens (Wie ist der Schaden entstanden?)

Wer ist im Notfall zuständig außerhalb der Bürozeiten?

(z.B. Wasserrohrbruch, Stromausfall, Gasgeruch, Ausfall Aufzug)

Hier finden Sie eine Auflistung unserer Objekte und den zugehörigen Notdienst Kontakten [LINK].

Kann ich einen externen Handwerker beauftragen?

Die Beauftragung einer externen Firma ist grundsätzlich nicht möglich, da unsere Fachfirmen mit den Objekten und Abläufen bestens vertraut sind und vertraglich gebunden sind. Sollte in Ausnahmefällen dennoch eine andere Firma beauftragt werden müssen, ist dies vorab mit uns abzustimmen.

Wer übernimmt die Kosten bei einem Defekt?

Kleinreparaturen bis zu einem Betrag von 75 € sind vom Mieter selbst zu tragen. Instandsetzungen die nicht der Mieter zu verschulden hat, werden von der Gewobau getragen. Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung oder mutwillige Beschädigung entstehen, werden dem Mieter in Rechnung gestellt.

Was sollte ich tun, wenn mein Abfluss verstopft ist?

Bitte prüfen Sie zunächst, ob es sich um eine leichte Verstopfung handelt (z. B. durch Haare oder Essensreste). Oft lässt sich das Problem mit einer Saugglocke (Pümpel) oder einem handelsüblichen Abflussreiniger beheben.

Besteht die Verstopfung weiterhin, wenden Sie sich bitte an den zuständigen Hausmeister oder an die technische Abteilung der GEWOBAU.

Wie kann ich Verstopfungen vorbeugen?

  • Entsorgen Sie keine Essensreste oder Fette über die Spüle oder das WC.
  • Achten Sie darauf, Haare und grobe Partikel vom Abfluss fernzuhalten.
  • Bitte werfen Sie keine Feuchttücher, Windeln, Damenhygieneartikel oder ähnliche Gegenstände in die Toilette.

Wichtige Informationen zu Rauchwarnmeldern und Fehlalarmen

Was mache ich bei einem Fehlalarm?

Ein Fehlalarm sollte der Gewobau gemeldet werden um der Firma Pyrexx einen eventuellen Gerätedefekt melden zu können. Um den Alarm vorübergehend stumm zu schalten drücken Sie bitte die Stopp-Taste des Gerätes (siehe Gebrauchsanleitung auf der offiziellen Pyrexx Seite [LINK])

Wie beuge ich einem Fehlalarm vor?

Reinigen Sie Ihren Rauchmelder regelmäßig, je nach Staubentwicklung in dem betreffenden Raum alle 2-6 Monate, in dem Sie das Gerät mit dem Ritzendüsenaufsatz Ihres Staubsaugers, bei starker bis stärkster Saugleistung, im Bereich der Raucheintrittsöffnungen umlaufend vorsichtig und gründlich absaugen. Sorgen Sie bei vorhersehbarer Rauch-/Dunst-Entwicklung (z.B. beim Kochen/scharf Anbraten) für ausreichenden Abzug durch die Dunstabzugshaube und/oder durch Öffnen des Fensters.

Was tun bei Schlüsselverlust?

Melden Sie sich bitte beim zuständigen Hausmeister oder den technischen Sachbearbeiter der GEWOBAU [LINK]

Wir beauftragen dann einen Schlüsseldienst, der die Ersatzschlüssel nachfertigt. Die hierbei entstehenden Kosten für die Nachbestellung sind vom Mieter zu tragen.

Was tun, wenn Sie sich ausgesperrt haben?

Während der Bürozeiten: Bitte wenden Sie sich an den zuständigen Hausmeister oder die technischen Sachbearbeiter der GEWOBAU [LINK]

Außerhalb der Bürozeiten: Kontaktieren Sie den zuständigen Notdienst.

  • Schreinerei & Schlüsseldienst Jürgen Müller, Telefon 0671 68719 oder 0170 2922044
  • Die anfallenden Kosten für den Einsatz und die Türöffnung sind vom Mieter zu tragen.

Fahrrad-, Trocken- und Gemeinschaftsräume

Damit alle Mieter die Gemeinschaftsräume ungestört nutzen können, gibt es einige Regeln: Persönliche Gegenstände dürfen nicht in Nebenfluren, Treppenhäusern oder Gemeinschaftsräumen abgestellt werden. In den Fahrradraum gehören nur funktionstüchtige Räder. In den Trockenräumen sollte die Wäsche nach dem Trocknen zeitnah entfernt werden.

Heizen und Lüften

So schaffen Sie ein gesundes Raumklima: kontinuierlich in allen Räumen heizen und regelmäßig lüften, am besten stoßweise durch weit geöffnete Fenster. Unsere Broschüre „Richtig heizen und lüften“ klärt auf und wird jedem Mieter als Bestandteil des Mietvertrages ausgehändigt.

Richtig lüften

Mietschulden

Die Zahlung der Miete ist die Hauptpflicht des Mieters und hat pünktlich zum 3. Werktag eines Monats zu erfolgen. Wird die Miete vermehrt unpünktlich gezahlt, kann das eine ordentliche oder eine fristlose Kündigung des Mietvertrages rechtfertigen. Mieter müssen ihre Miete nicht nur pünktlich, sondern auch regelmäßig und in voller Höhe zahlen. Wenn die Miete ausbleibt, wird das Mietverhältnis durch den Vermieter fristlos gekündigt. GEWOBAU-Mieter haben die Möglichkeit sich bei Problemen mit der Mietzahlung vertrauensvoll in der Abteilung Forderungsmanagement unter Tel. 0671 84184-18 zu melden. Wir finden eine Lösung.

Modernisierung

Die GEWOBAU investiert jährlich mehrere Millionen Euro in die Modernisierung und Instandhaltung ihres Wohnungsbestandes, insbesondere in energetische Maßnahmen.

Müll trennen, Sperrmüll entsorgen

Bitte entsorgen Sie ihren Müll in den zum Haus gehörenden Tonnen und beachten dabei die Regeln der Mülltrennung. Fehlbefüllungen führen dazu, dass der Abfallwirtschaftsbetrieb (AWB) die Tonnen stehen lässt. Dies verursacht kostenpflichtige Sonderleerungen. Diese Kosten werden auf die Mieter umgelegt! Sperrmüll können Mieter kostenlos beim AWB [Link] anmelden.

Ruhezeiten

Musik, Fernsehen und andere Geräusche sollten außerhalb der eigenen Wohnung nicht zu hören sein.

Besonders während der Ruhezeiten – nachts von 22 bis 7 Uhr und mittags von 13 bis 15 Uhr – ist Ruhe einzuhalten.

Laute Tätigkeiten wie Bohren oder Hämmern sind werktags nur bis 20 Uhr erlaubt; an Sonn- und Feiertagen sind solche Arbeiten nicht gestattet.

Sepa-Mandat

Die monatliche Miete kann bequem per SEPA-Lastschrift abgebucht werden. Am einfachsten ist es, die Bankverbindung bereits beim Vertragsabschluss anzugeben, damit die GEWOBAU die Miete direkt und unkompliziert einziehen kann. Änderungen der Bankverbindung teilen Sie uns bitte umgehend mit.

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