Hinweisgebersystem von GEWOBAU GmbH Bad Kreuznach
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) dient vornehmlich dem Schutz von Hinweisgebern, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Rechtsverstöße erhalten haben und diese melden oder offenlegen.
Durch die Schaffung interner und externer Meldestellen soll Hinweisgebern ermöglicht werden, auf (vermeintliche) Rechtsverstöße in Unternehmen und Behörden hinzuweisen, ohne Nachteile zu erleiden.
Sie möchten einen anonymen Hinweis geben? Nutzen Sie dafür unser Hinweisgebersystem und das dafür vorgesehene Formular. Über die Ihnen zugewiesene Vorgangsnummer können Sie jederzeit Ergänzungen vornehmen und den Sachstand abfragen. Das Gute ist: Sie bleiben völlig anonym, wenn Sie dies möchten!
Das Hinweisgebersystem der GEWOBAU GmbH Bad Kreuznach finden Sie unter folgendem Link: