Meine Wohnung von der GEWOBAU
Aus unserem attraktiven Wohnungsbestand von ca. 2.000 Mietwohnungen bieten wir freifinanzierten Wohnraum in unterschiedlicher Wohnqualität hinsichtlich Lage und Ausstattung sowie öffentlich geförderte Wohnungen an. Für öffentlich geförderten Wohnraum ist ein Wohnberechtigungsschein erforderlich.
Auswahl der Mieter / Wohnungsvergabe
Die Vergabe einer Wohnung erfolgt nach einer Vielzahl von Vergabekriterien (z.B. Bonitätsprüfung etc.) und entsprechend des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Aufgrund der Vielzahl von Bewerbungen bitten wir Sie sich regelmäßig (alle 8 Wochen) in unserer Vermietungsabteilung zu melden.
Bonitätsprüfung
Eine Bonitätsprüfung gibt Aufschluss über die Zahlungsfähigkeit einer Person. Als Wohnungsvermieter ist die GEWOBAU berechtigt, die Bonität ihrer Mieter von einer unabhängigen Quelle überprüfen zu lassen. Vor Unterzeichnung des Mietvertrages wird deshalb Auskunft über die vom Mietinteressenten gespeicherten personenbezogenen statistischen Daten bei einer Auskunft (Schufa) eingeholt.
Mieterselbstauskunft
Grundsätzlich dürfen Vermieter beim Mietinteressenten Informationen abfragen, an denen sie ein berechtigtes Interesse haben. Dazu gehören persönliche Daten wie der Geburtstag, Geburtsort und die aktuelle Adresse genau wie Fragen nach dem monatlichen Haushaltseinkommen, dem Beruf und dem Arbeitgeber, Angaben zu Mietrückständen sowie die Fragen danach, an welchem Termin man einziehen möchte und ob Haustiere gehalten werden sollen.
Wohnberechtigungsschein
Öffentlich geförderte Wohnungen können wir nur an Bewerber abgeben, die eine Wohnberechtigungsbescheinigung vorlegen. Diese wird (nur für Bewohner der Stadt Bad Kreuznach) von dem Bauverwaltungsamt der Stadt, Viktoriastraße 13, 55543 Bad Kreuznach ausgestellt. Der Anspruch richtet sich nach der Einkommenshöhe, die Größe der Wohnung nach der Zahl der Familienangehörigen.
