Meine Wohnung von der GEWOBAU

Aus unserem attraktiven Wohnungsbestand von ca. 2.000 Mietwohnungen bieten wir freifinanzierten Wohnraum in unterschiedlicher Wohnqualität hinsichtlich Lage und Ausstattung sowie öffentlich geförderte Wohnungen an. Für öffentlich geförderten Wohnraum ist ein Wohnberechtigungsschein erforderlich.

So bewerben Sie sich für eine Wohnung

Zur Bewerbung für eine Wohnung von der GEWOBAU senden Sie uns bitte folgende Unterlagen:

  • den ausgefüllten Mietbewerberfragebogen mit der Schufaklausel, den Sie hier downloaden können [Link]

  • eine Kopie Ihres Personalausweises

  • die letzten drei Einkommensnachweise/ Rentenbescheid

  • eventuelle sonstige Nachweise.

Bitte senden Sie uns die vollständigen Unterlagen per E-Mail an vermietung@gewobau.net oder per Post an:

GEWOBAU GmbH Bad Kreuznach
Wohnungsbewerbung
Salinenstraße 78
D-55543 Bad Kreuznach

Wenn Sie ein persönliches Gespräch wünschen, um offene oder wohnungsrelevante Fragen zu klären, nutzen Sie bitte unsere Öffnungszeiten für Wohnungssuchende.

Sollten diese Zeiten für Sie nicht passend sein, vereinbaren Sie gerne einen individuellen Termin mit unserer Vermietungsabteilung unter der Telefonnummer 0671 84184-11.

Downloads

Sprechzeiten

Die Sprechzeiten für Wohnungssuchende in unserer Geschäftsstelle sind:

Wochentag Sprechzeiten
Montags 09.00 – 11.30 Uhr
Donnerstags 09.00 – 11.30 Uhr und 14.00 – 17.00 Uhr

oder nach telefonischer Vereinbarung unter 0671 84184-11

Außerhalb dieser Zeiten sind wir telefonisch erreichbar:

Telefon Durchwahl Nr. 0671 84184-11

Wochentag Telefonisch erreichbar von
Montags 14.00 – 17.00 Uhr
Dienstags 09.00 – 11.30 Uhr
14.00 – 17.00 Uhr
Mittwochs 09.00 – 11.30 Uhr
14.00 – 17.00 Uhr
Freitags 09.00 – 11.30 Uhr

Auswahl der Mieter / Wohnungsvergabe

Die Vergabe einer Wohnung erfolgt nach einer Vielzahl von Vergabekriterien (z.B. Bonitätsprüfung etc.) und entsprechend des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).  Aufgrund der Vielzahl von Bewerbungen bitten wir Sie sich regelmäßig (alle 8 Wochen) in unserer Vermietungsabteilung zu melden.

Bonitätsprüfung

Eine Bonitätsprüfung gibt Aufschluss über die Zahlungsfähigkeit einer Person. Als Wohnungsvermieter ist die GEWOBAU berechtigt, die Bonität ihrer Mieter von einer unabhängigen Quelle überprüfen zu lassen. Vor Unterzeichnung des Mietvertrages wird deshalb Auskunft über die vom Mietinteressenten gespeicherten personenbezogenen statistischen Daten bei einer Auskunft (Schufa) eingeholt.

Mieterselbstauskunft

Grundsätzlich dürfen Vermieter beim Mietinteressenten Informationen abfragen, an denen sie ein berechtigtes Interesse haben. Dazu gehören persönliche Daten wie der Geburtstag, Geburtsort und die aktuelle Adresse genau wie Fragen nach dem monatlichen Haushaltseinkommen, dem Beruf und dem Arbeitgeber, Angaben zu Mietrückständen sowie die Fragen danach, an welchem Termin man einziehen möchte und ob Haustiere gehalten werden sollen.

Wohnberechtigungsschein

Öffentlich geförderte Wohnungen können wir nur an Bewerber abgeben, die eine Wohnberechtigungsbescheinigung vorlegen. Diese wird (nur für Bewohner der Stadt Bad Kreuznach) von dem Bauverwaltungsamt der Stadt, Viktoriastraße 13, 55543 Bad Kreuznach ausgestellt. Der Anspruch richtet sich nach der Einkommenshöhe, die Größe der Wohnung nach der Zahl der Familienangehörigen.

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