Mein Mietvertrag

Energieausweis

Mit dem Angebot über eine Wohnung oder einen Gewerberaum erhalten Interessenten einen Energieausweis. So wissen sie gleich, welche Heizungsart in dem Objekt installiert ist und wieviel Energie in den vergangenen Jahren verbraucht wurde.

Hausordnung

Unsere Hausordnung schafft klare Regeln für ein gutes Miteinander im Haus. Jeder Mieter erhält sie zusammen mit dem Mietvertrag. Der wichtigste Grundsatz lautet: Rücksicht auf die Nachbarn. Sollten dennoch Meinungsverschiedenheiten auftreten, stehen die Wohnungsverwalter vermittelnd zur Seite.

Hausrat- und Haftpflichtversicherung des Mieters

Ein Schaden in den eigenen vier Wänden ist immer ärgerlich. Damit daraus nicht auch noch hohe Kosten entstehen, empfehlen wir allen Mietern den Abschluss einer privaten Hausrat- und Haftpflichtversicherung. Denn die Wohngebäudeversicherung des Vermieters greift nur bei Schäden am Gebäude selbst – nicht jedoch bei Schäden am persönlichen Eigentum oder an der Mietsache.

Hausratversicherung: Sie schützt Ihre Einrichtung und persönlichen Gegenstände, beispielsweise bei Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Einbruchdiebstahl.

Haftpflichtversicherung: Sie übernimmt Kosten für Schäden, die Sie unbeabsichtigt am Eigentum anderer verursachen. Dazu zählen auch sogenannte Mietsachschäden – etwa ein Sprung im Waschbecken, ein Brandfleck im Teppich oder Kratzer im Bodenbelag. Ebenfalls abgedeckt sind häufig Schäden, die durch Haustiere entstehen, zum Beispiel wenn der Hund die Tür zerkratzt oder die Katze das Parkett beschädigt.

Haustiere

Das Halten von Tieren gehört grundsätzlich zum normalen Wohnen. Dabei sind jedoch die vertraglichen Regelungen, die Hausordnung und der Tierschutz zu beachten.

Genehmigungsfrei: Kleintiere wie Wellensittiche, Zierfische, Hamster, Meerschweinchen sowie Katzen.

Genehmigungspflichtig: Hunde, insbesondere größere Rassen. Hier prüfen wir anhand von Unterlagen (z. B. Art, Größe, Verhalten, Anzahl der Tiere, Wohnungsgröße), ob eine Zustimmung möglich ist. Die Entscheidung wird schriftlich erteilt. Eine Ablehnung erfolgt nur bei triftigen Gründen.

Heiz- und Betriebskosten

Betriebskosten umfassen z. B. Müllabfuhr, Wasser/Abwasser, Aufzüge, Straßen- und Gebäudereinigung, Grundsteuer, Schädlingsbekämpfung, Gartenpflege, Beleuchtung, Schornsteinreinigung, Versicherungen, Hauswart, Wartungen der Einzeletagenheizungen, Außenanlagenpflege, Niederschlagswasser und sonstige Betriebskosten nach der Betriebskostenverordnung.

Warme Betriebskosten sind die Heiz- und Warmwasserkosten, Wartung der Zentralheizung, Schornsteinfeger, Betriebsstrom der Zentralheizung, Energiekosten, Abrechnungskosten des externen Dienstleisters, Kosten der Abrechnungsinstallationen.

Die Abrechnungsperiode läuft jeweils vom 1. Januar bis 31. Dezember. Die Betriebskostenabrechnung erhalten Mieter im Laufe des folgenden Jahres – auch dann, wenn das Mietverhältnis bereits beendet wurde.

F.A.Q. Heiz- und Betriebskosten

Nein, eine Teilabrechnung ist nicht möglich, da die Abrechnung erst nach Zustellung aller Kostenbelege, welche die Abrechnungsperiode betreffen, erstellt werden kann.

Nein, der Vermieter ist Verpflichtet diese kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Dabei darf der Vermieter seinen den Aufwand für die Abrechnungserstellung dem Mieter nicht berechnen.

Die Abrechnung ist nach § 556 Abs. 3 BGB dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen. Der Vermieter ist zu Teilabrechnungen nicht verpflichtet.

Nein, da jeder Mieter eine individuelle Vorauszahlung leistet. Zudem unterscheiden sich die Wohnungsgrößen, so dass diese sich unterschiedlich auf die Umlage der Kosten auswirken.

Nein, da fast alle Kostenpositionen durch den Abrechnungsschlüssel Wohnquadratmeter abgerechnet werden.

Kaution

Die Kaution dient dem Vermieter als Sicherheit für alle Ansprüche aus dem Mietverhältnis und beträgt bis zu drei Monatsgrundmieten. Die Barkaution wird verzinslich angelegt. Nach Ende der Mietzeit erstellt die GEWOBAU eine Abrechnung über Kaution und Zinsen.

Miete, Betriebs- und Wohnkosten

Die Wohnkosten sollten immer im Verhältnis zum Einkommen und den persönlichen Lebenshaltungskosten stehen. Reicht das eigene Einkommen nicht aus, kann ein sogenannter Schuldbeitritt helfen: Eine dritte Person – häufig Eltern oder Großeltern – verpflichtet sich dabei, für die Mietzahlungen mit einzustehen.

Bezieher von Bürgergeld müssen spätestens zum Vertragsabschluss eine schriftliche Bestätigung des Jobcenter vorlegen, dass die Miete übernommen wird.

Mietzahlung

Die pünktliche Zahlung der Miete ist die wichtigste Pflicht des Mieters und erfolgt bis spätestens zum 3. Werktag eines Monats. Häufige oder wiederholte Zahlungsverzögerungen können eine ordentliche oder sogar fristlose Kündigung des Mietvertrags zur Folge haben.

Treppenhausreinigung

Ein entsprechender Reinigungsplan regelt, welcher Mieter wann mit der Reinigung dran ist. Bei Verhinderung muss der Mieter für Ersatz sorgen!

Wohngeld und Vermieterbescheinigungen

Unterlagen fürs Wohngeld, Vermieterbescheinigungen bei Wohnungswechsel oder zur Ummeldung beim Einwohnermeldeamt können Mieter zu den regulären Öffnungszeiten in der Geschäftsstelle ausfüllen lassen.

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