Wohnungsabnahme und Übergabe
Anmeldung beim Einwohnermeldeamt
Wenn Sie umziehen, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen beim zuständigen Einwohnermeldeamt ummelden. Dabei beginnt die Frist mit dem Datum des Mietvertrages. Die dafür erforderliche Wohnungsgeberbestätigung händigen wir Ihnen bei Vertragsabschluss aus. Einwohnermeldeamt der Stadt Bad Kreuznach [Link].
Datenübertragung und Funkablesung von Wasserzählern und Heizkostenverteilern
Moderne Messgeräte erfassen den Verbrauch von Heizwärme und Wasser (Noch nicht in allen Objekten). Die Daten werden per Funk übertragen. Auch gut: Termine sind nur noch bei Zählerwechsel oder Reparaturen notwendig.
Einzug nach Vereinbarung
Der Einzugstermin in Ihre neue Wohnung kann individuell mit uns vereinbart werden und ist nicht zwingend der erste Tag des Monats. Wenn Sie einen bestimmten Wunschtermin haben, sprechen Sie uns an und vereinbaren Sie mit dem zuständigen Techniker einen Termin.
Schlüsselübergabe
Bei der Schlüsselübergabe müssen Mieter und Vermieter oder von ihnen bevollmächtigte Personen anwesend sein.
Sowohl bei Einzug als auch bei Auszug setzen Vermieter und Mieter ein Übergabeprotokoll auf, in dem der Zustand der Wohnung bei Übergabe festgehalten wird. Darin werden die Ausstattung der Wohnung, bestehende Mängel und Zählerstände notiert.
Strom und Gas ummelden
Wer innerhalb des Netzgebietes seines bisherigen Strom- oder Gasversorgers umzieht oder bereits Strom oder Gas von einem bundesweiten Anbieter bezieht, kann nach dem Umzug wie gewohnt weiter beliefert werden, muss sich aber auf die neue Adresse ummelden.
Übergabe der Wohnung
Nach Abschluss des Mietvertrages vereinbaren Sie bei dem zuständigen Techniker einen Termin zur Übergabe der Wohnung und der Schlüssel. Können nicht alle Vertragspartner beim Übergabetermin anwesend sein oder beauftragt der Mieter eine andere Person, müssen sie an eine schriftliche Vollmacht denken.
Vor- und Endabnahme bei Wohnungskündigung
Nach der Kündigung einer Wohnung erfolgt eine Vorabnahme, um im beiderseitigen Einvernehmen Vereinbarungen über notwendige Renovierungen und Reinigungsleistungen bis zur Rückgabe der Wohnung zu treffen. Hinweis: Bitte vereinbaren Sie ca. 14 Tage vor Vertragsende einen Termin zur Endabnahme Ihrer Wohnung und melden Sie Sperrmüll und Elektroschrott rechtzeitig beim Abfallwirtschaftsbetrieb (AWB) [Link] an, um sicherzustellen, dass dieser vor Ihrem Auszug abgeholt wird.