Gewobau-Geschäftsführer: Eindeutige Entlastung
Rechnungshof Rheinland-Pfalz sieht Feststellungen gegen Karl-Heinz Seeger als „erledigt“ an / Prüfung ist abgeschlossen
Der Rechnungshof hat die Prüfung der Gewobau abgeschlossen und betrachtet alle Feststellungen, die sich gegen den Geschäftsführer Karl-Heinz Seeger richteten, als erledigt. Dies hat der Landesrechnungshof mit Schreiben vom 25. April 2019 schriftlich mitgeteilt.
Sukzessive waren im Laufe von eineinhalb Jahren die Forderungen des Rechnungshofs von unternehmerischer Seite beleuchtet, abgewägt und beantwortet worden. Insgesamt gibt es vier Berichte des Landesrechnungshofs und mehrere Stellungnahmen der Gewobau. Seitens des Rechnungshofs handelt es sich demnach um einen ersten Prüfungsentwurf mit 86 Feststellungen, den darauffolgenden eigentlichen Prüfbericht mit nur noch 68 Feststellungen, eine weitere Stellungnahme der Gewobau, welche die Rechnungsprüfer in einem Bericht mit dann nur noch 22 Feststellungen berücksichtigten und schließlich das abschließende Schreiben vom 25. April 2019, mit dem der Rechnungshof die Prüfung als abgeschlossen erachtet.
Die Gewobau hat die intensive Prüfung, die sich über den Zeitraum von zehn Jahren und länger erstreckte, sowie deren Ergebnis zum Anlass genommen, die gängige Praxis im Unternehmen hinsichtlich ihrer Effizienz zu optimieren. „Es gab durchaus Empfehlungen, die wir dankend angenommen und umgesetzt haben, etwa zur Sicherheit und Klimatisierung des Serverraums oder der Reisekostenabrechnung. In anderen Punkten gibt es nach wie vor eine andere Regelung als vom Rechnungshof vorgeschlagen, etwa bei der Forderung einer Mietkaution. Diese wird nur bei negativer Schufa-Auskunft eines Bewerbers erhoben, was auch der Aufsichtsrat beschlossen hat.
Was insbesondere die Person des Geschäftsführers betrifft, so sieht der Rechnungshof seine Kritik und Zweifel ausgeräumt. Die Haltung des Rechnungshofs ist eindeutig: „Die Prüfungsfeststellungen (…) stufen wir als erledigt (…) ein.“
Für Karl-Heinz Seeger ist das erneute öffentliche Schreiben von Wilhelm Zimmerlin gleich mit mehreren Fragezeichen versehen: „Warum bezieht sich Herr Zimmerlin stets nur auf den ersten Prüfbericht aus dem November 2017 und lässt außen vor, dass es weitere, aktuellere Berichte gibt? Warum spricht er in diesem Schreiben despektierlich vom „Sprecher der Gewobau“ anstatt von der Person des Geschäftsführers? Weiterhin schreibt Herr Zimmerlin, die Gewobau habe es nicht geschafft, die Prüfexperten von ihrer Sicht zu überzeugen. Doch, genau das hat sie. Sonst wäre die Prüfung nicht abgeschlossen und die diskutierten Punkte nicht als „erledigt“ eingestuft.“ Besonders stutzig macht den Geschäftsführer der Gewobau der Umstand, dass Zimmerlin zu jeder Zeit von den Ergebnissen des Prüfungsberichts gewusst hat und zudem wusste, dass der Rechnungshof teilweise von einem falschen Sachverhalt ausgegangen ist. Denn zu dieser Zeit war Zimmerlin Aufsichtsratsmitglied der Gewobau. Aus dem Aufsichtsrat ist er erst im Mai 2018 freiwillig ausgetreten. „Jetzt tut er so, als ob Geheimhalterei betrieben worden sei. Das stimmt nicht. Herr Zimmerlin lügt, denn er kannte den Sachverhalt sehr wohl.“
Gewobau-Geschäftsführer Karl-Heinz Seeger kann ob der erneuten Vorwürfe Zimmerlins nur von einer politisch motivierten, möglicherweise unreifen Uneinsichtigkeit ausgehen. „Die unsachliche Darstellung von Herrn Zimmerlin ist falsch und in der Wortwahl erneut manipulativ. ‚Verheerend‘ ist hier nicht die angebliche Fehlleistung des Geschäftsführers, sondern die Verbissenheit, mit der Herr Zimmerlin weiterhin versucht, der Gewobau einen Schaden zuzufügen.“